Hochwasserschäden erfassen
Wenn Ihre Kommune von Hochwasser betroffen ist, dann sollten die aufgetretenen Schäden möglichst zeitnah erfasst werden. Die Erfassung ist Voraussetzung, um die Schäden im Anschluss beseitigen zu können.
Beschreibung
Durch Hochwasser wird innerhalb kürzerster Zeit eine Landfläche überflutet, die im Regelfall nicht von Wasser bedeckt wird.
Brücken, Gebäude oder ganze Landstriche werden dadurch stark geschädigt. Diese Schäden müssen festgestellt und bemessen werden.
Erfasst werden alle Schäden im öffentlichen Raum an:
- Gebäuden (Fundamenten, Fassaden, Dächern, Ausstattung)
- Außenanlagen
- Grünflächen
- Parkanlagen
- Infrastruktur etc.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Eltville am Rhein - Stadtwerke
Adresse
Postanschrift
Wiesweg 2
Postfach
65343 Eltville am Rhein
(Stadtwerke)
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 14.30 Uhr
Freitag von 8.00 bis 11.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06123 601271
Telefax: 06123 601272
E-Mail: gruenflaechen@eltville.de
E-Mail: stadtwerke@eltville.de
E-Mail: tiefbau@eltville.de
Kontaktperson
Herr Stefan Seyffardt
Voraussetzungen
Der Schaden ist durch Hochwasser entstanden.
Fristen
Der Hochwasserschaden sollte so schnell wie möglich erfasst werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Hochwasseropfer, Katastrophe, Gewitter, Hochwasser, Starkregen, Deichbruch, Hochwasserschaden, Elementarschäden, Dammbruch, Hochwasserhilfe, Schadensbeseitigung, Überflutung, Naturkatastrophe, Wasserstrom, Überschwemmung