Hochwasserschäden erfassen
Wenn Ihre Kommune von Hochwasser betroffen ist, dann sollten die aufgetretenen Schäden möglichst zeitnah erfasst werden. Die Erfassung ist Voraussetzung, um die Schäden im Anschluss beseitigen zu können.
Beschreibung
Durch Hochwasser wird innerhalb kürzerster Zeit eine Landfläche überflutet, die im Regelfall nicht von Wasser bedeckt wird.
Brücken, Gebäude oder ganze Landstriche werden dadurch stark geschädigt. Diese Schäden müssen festgestellt und bemessen werden.
Erfasst werden alle Schäden im öffentlichen Raum an:
- Gebäuden (Fundamenten, Fassaden, Dächern, Ausstattung)
- Außenanlagen
- Grünflächen
- Parkanlagen
- Infrastruktur etc.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Raunheim - Fachdienst III.2, Stadtplanung, Gebäudeunterhaltung und Wohnungsaufsicht
Adresse
Postanschrift
Am Stadtzentrum 1
65479 Raunheim
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Verwaltung: Montag: 08.00 - 11.30 Uhr Dienstag: 08.00 - 11.30 Uhr Mittwoch: 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr Donnerstag: 13.00 - 16.00 Uhr Freitag: geschlossen Öffnungszeiten Bürgerbüro: Montag: 07.00 - 11.30 Uhr Dienstag: 08.00 - 11.30 Uhr Mittwoch: 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr Donnerstag: 13.00 - 16.00 Uhr jeden 1. Samstag: 09.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Voraussetzungen
Der Schaden ist durch Hochwasser entstanden.
Fristen
Der Hochwasserschaden sollte so schnell wie möglich erfasst werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Dammbruch, Hochwasserschaden, Gewitter, Katastrophe, Überschwemmung, Hochwasser, Hochwasseropfer, Naturkatastrophe, Wasserstrom, Schadensbeseitigung, Hochwasserhilfe, Überflutung, Deichbruch, Starkregen, Elementarschäden