Verbot der Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume Ausnahmegenehmigung
    99090021276000

    Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

    Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung.

    Beschreibung

    Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.

    Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.  

    Ansprechpartner

    Gemeinde Edermünde - Bauen und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Brückenhofstraße 4

    34295 Edermünde

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    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 25
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

    Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    Freitag von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

    Bei Anliegen, die das Bürgerbüro und das Ordnungsamt betreffen, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05665 7909-0

    Fax: 05665 7909-80

    E-Mail: info@gemeinde.edermuende.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Bau- und Immobilienmanagement, Bauabteilung, Bauakten, Bauaktenarchiv, Bauamt, Bauantrag, Baubeginnsanzeige, Bauberatung, Bauen, Bauen im Außenbereich, Baugenehmigung, Baugenehmigungen, Bauhof, Baulasten, Baulasten, Baulastenverzeichnis, Bauleitplanung, Baurecht

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:

    • der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
    • die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand  für den Eigentümer dar.
    • es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus

    Handlungsgrundlage(n)

    Kommunales Satzungsrecht: Die rechtlichen Regelungen sind je Kommune unterschiedlich.

    Verfahrensablauf

    • Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
    • Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
    • Sie erhalten eine schriftlichen Genehmigung

    Fristen

    Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch erstellt am 07.09.2022

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Baumrückschnitt, Baumschutz, Baum, Baumschnitt, Baumfällgenehmigung, Kommune, Ausnahmeregelung, Baumschutzsatzung, Genehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019