Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume
Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung.
Beschreibung
Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.
Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.
Hinweise für Königstein im Taunus: Spezielle Hinweise für Stadt Königstein im Taunus
Sofern Eigentümer eines geschützten Baumes diesen fällen möchten, muss ein Antrag auf Beseitigung gestellt werden. Erst nachdem eine Genehmigung vorliegt, kann der geschützte Baum beseitigt werden. In der Regel muss eine Ersatzpflanzung erfolgen, in Einzelfällen ist auch eine Ausgleichszahlung möglich. Näheres entnehmen Sie bitte der Baumschutzsatzung.
Sofern Eigentümer eines geschützten Baumes diesen fällen möchten, muss ein Antrag auf Beseitigung gestellt werden. Erst nachdem eine Genehmigung vorliegt, kann der geschützte Baum beseitigt werden. In der Regel muss eine Ersatzpflanzung erfolgen, in Einzelfällen ist auch eine Ausgleichszahlung möglich. Näheres entnehmen Sie bitte der Baumschutzsatzung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Königstein im Taunus - Umwelt
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Birte Sterf (Umwelt Umweltbeauftragte)
Internet
erforderliche Unterlagen
Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:
- der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
- die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
- es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus
Hinweise für Königstein im Taunus: Spezielle Hinweise für Stadt Königstein im Taunus
Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:
- Der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren.
- Die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
- Es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus.
Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:
- Der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren.
- Die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
- Es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunales Satzungsrecht: Die rechtlichen Regelungen sind je Kommune unterschiedlich.
Verfahrensablauf
- Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
- Sie erhalten eine schriftlichen Genehmigung
Fristen
Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Baumrückschnitt, Genehmigung, Baumfällgenehmigung, Baumschnitt, Ausnahmeregelung, Baumschutzsatzung, Baum, Baumschutz, Kommune