Verbot der Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume Ausnahmegenehmigung
    99090021276000

    Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

    Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung.

    Beschreibung

    Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.

    Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.  

    Ansprechpartner

    Amt für Umwelt und Klimaschutz

    Beschreibung

    Das Amt für Umwelt und Klimaschutz ist in Rüsselsheim für die Themen Naturschutz, Umweltschutz, Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen, Wald und Forst und Umweltordnungswidrigkeiten zuständig. Wir beraten Sie bei Fragen und unterstützen Rüsselsheimer Vereine und Projekte, die sich für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz einsetzen.

    Weitere Informationen finden Sie unter Klima und Umwelt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Mainzer Straße 7

    65428 Rüsselsheim am Main

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    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

    Mittwoch geschlossen

    Donnerstag 16:00 - 18:00 Uhr

    Freitag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06142 831122

    E-Mail: umweltamt@ruesselsheim.de

    Kontaktperson

    • Umweltordnungswidrigkeiten

    Stichwörter

    Abfall, Altlasten, Artenschutz, Extremwetterereignisse, Hitzeschutz, Immissionsschutz, Jagd, Klimaanpassung, Klimabildung, Klimaschutz, Lärm, Licht, Luft, Naturschutz, Oberflächengewässer, Starkregen, Trockenheit, Umweltamt, Umweltbildung, Umweltschutz, Untere Naturschutzbehörde (UNB), Wald

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.

    Formulare

    Hinweise für Rüsselsheim am Main: Genehmigung für die Beseitigung von Baum- und Grünbeständen

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:

    • der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
    • die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand  für den Eigentümer dar.
    • es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus

    Handlungsgrundlage(n)

    Kommunales Satzungsrecht: Die rechtlichen Regelungen sind je Kommune unterschiedlich.

    Verfahrensablauf

    • Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
    • Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
    • Sie erhalten eine schriftlichen Genehmigung

    Fristen

    Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch erstellt am 07.09.2022

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Genehmigung, Baumschutz, Ausnahmeregelung, Baumschnitt, Baumfällgenehmigung, Baumrückschnitt, Kommune, Baum, Baumschutzsatzung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019