Verbot der Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume Ausnahmegenehmigung
    99090021276000

    Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

    Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung.

    Beschreibung

    Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.

    Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.  

    Ansprechpartner

    Stadt Mörfelden-Walldorf - Klima- und Umweltschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Westendstraße 8
    64546 Mörfelden-Walldorf

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    montags, dienstags, mittwochs und freitags 08:30 - 12:00 Uhr
    donnerstags 14:00 - 18:00 Uhr

    Terminvereinbarungen sind möglich und erwünscht, selbstverständlich auch ausserhalb der Öffnungszeiten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06105 938-869

    Fax: 06105 938-969

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 14.04.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    Hinweise für Mörfelden-Walldorf: Spezielle Hinweise für Stadt Mörfelden-Walldorf

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:

    • der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
    • die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand  für den Eigentümer dar.
    • es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus

    Handlungsgrundlage(n)

    Kommunales Satzungsrecht: Die rechtlichen Regelungen sind je Kommune unterschiedlich.

    Verfahrensablauf

    • Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
    • Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
    • Sie erhalten eine schriftlichen Genehmigung

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch erstellt am 07.09.2022
    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Baum, Baumfällgenehmigung, Baumschnitt, Kommune, Ausnahmeregelung, Genehmigung, Baumschutz, Baumschutzsatzung, Baumrückschnitt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019