Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume
Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung.
Beschreibung
Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.
Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Mörfelden-Walldorf - Amt für Umwelt
Adresse
Postanschrift
Westendstraße 8
64546 Mörfelden-Walldorf
Öffnungszeiten
montags, dienstags, mittwochs und freitags 08:30 - 12:00 Uhr
donnerstags 14:00 - 18:00 Uhr
Terminvereinbarungen sind möglich und erwünscht, selbstverständlich auch ausserhalb der Öffnungszeiten.
Kontakt
Kontaktperson
Karen Christian
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: karen.christian@moerfelden-walldorf.de
Fax: 06105 93849333
Telefon Festnetz: 06105 938-336
erforderliche Unterlagen
Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.
Formulare
Hinweise für Mörfelden-Walldorf: Spezielle Hinweise für Stadt Mörfelden-Walldorf
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:
- der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
- die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
- es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus
Rechtsgrundlage(n)
Kommunales Satzungsrecht: Die rechtlichen Regelungen sind je Kommune unterschiedlich.
Verfahrensablauf
- Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
- Sie erhalten eine schriftlichen Genehmigung
Fristen
Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Ausnahmeregelung, Kommune, Baum, Baumrückschnitt, Baumschutzsatzung, Baumschutz, Baumfällgenehmigung, Baumschnitt, Genehmigung