Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume
Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung.
Beschreibung
Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.
Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Viernheim - Amt für Stadtentwicklung und Umweltplanung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Kundenparkplätze am Gebäude
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Walter-Gropius Allee (Linie 5)
Linien:- Regionalbahn: Linie VRN
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Informationen zu unseren Öffnungszeiten finden Sie unter www.viernheim.de
Telefonisch ist das Bürgerbüro unter der Hotline 115 (ohne Vorwahl) zu erreichen.
PERSÖNLICHE VORSPRACHE NUR NACH TERMIN MÖGLICH.
Termine für das Bürgerbüro bitte unter Online Terminvereinbarung.
Zentrale Rufnummern:
Bürgerbüro:115 (ohne Vorwahl)
Zentrale:+49 6204 988-0
Standesamt:+49 6204 988-333
Ordnungsamt:+49 6204 988-444
Volkshochschule:+49 6204 988-400
Musikschule:+49 6204 988-403
Bürgerkommune:+49 6204 988-412
Weitere Informationen unter: Kontakt & Öffnungszeiten | www.viernheim.de
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:
- der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
- die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
- es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus
Rechtsgrundlage(n)
Kommunales Satzungsrecht: Die rechtlichen Regelungen sind je Kommune unterschiedlich.
Verfahrensablauf
- Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
- Sie erhalten eine schriftlichen Genehmigung
Fristen
Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Baumrückschnitt, Genehmigung, Baumfällgenehmigung, Baumschnitt, Ausnahmeregelung, Baumschutzsatzung, Baum, Baumschutz, Kommune