Lagerfeuer Genehmigung beantragen
Wenn Sie ein Lagerfeuer auf öffentlichen Straßen oder Plätzen machen wollen, brauchen Sie eine Genehmigung.
Beschreibung
Möchten Sie öffentlich im Stadt- oder Gemeindegebiet ein Lagerfeuer etwa zur Brauchtumspflege oder als Leucht- oder Höhenfeuer entfachen, dann müssen Sie dies beantragen. Hierfür erhalten Sie von der zuständigen Stelle eine Genehmigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Eltville am Rhein - Brand- und Katastrophenschutz
Adresse
Postanschrift
Erbacher Straße 11
Postfach
65343 Eltville am Rhein
(Stützpunktfeuerwehr)
Öffnungszeiten
nach vorheriger Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Steffan Becker
Postanschrift
Erbacher Straße 11
65343 Eltville am Rhein
Stützpunktfeuerwehr
Fax: 06123 697-499
Telefon Festnetz: 06123 697-407
E-Mail: brandschutz@eltville.de
Herr Markus Ernst
Postanschrift
Erbacher Straße 11
65343 Eltville am Rhein
Stützpunktfeuerwehr
Telefon Festnetz: 06123 4003
Fax: 06123 4004
Herr Stefan Faßbinder
Postanschrift
Erbacher Straße 11
65343 Eltville am Rhein
Stützpunktfeuerwehr
Telefon Festnetz: 06123 4003
Internet
erforderliche Unterlagen
Antragsunterlagen inkl. Angaben zu:
- zur antragstellenden (verantwortlichen) Person
- zum Ort, zur Zeit und zur Art des Lagerfeuers
Fristen
Die Genehmigung muss vor dem Stattfinden des Lagerfeuers vorliegen.
Hinweise (Besonderheiten)
Koch- und Grillfeuer bis zu einer bestimmten Größe dürfen oftmals auch ohne eine Genehmigung betrieben werden. Achten Sie aber in jedem Fall darauf, dass Dritte nicht durch Rauch oder Gerüche belästigt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Osterfeuer, Brauchtumsfeuer, Höhenfeuer, Lagerfeuer