Lagerfeuer Genehmigung beantragen
Wenn Sie ein Lagerfeuer auf öffentlichen Straßen oder Plätzen machen wollen, brauchen Sie eine Genehmigung.
Beschreibung
Möchten Sie öffentlich im Stadt- oder Gemeindegebiet ein Lagerfeuer etwa zur Brauchtumspflege oder als Leucht- oder Höhenfeuer entfachen, dann müssen Sie dies beantragen. Hierfür erhalten Sie von der zuständigen Stelle eine Genehmigung.
Hinweise für Offenbach am Main: Feuerstelle im Rahmen einer Traditionsveranstaltung
Gegen das Abbrennen des o.g. Feuers bestehen von Seiten hiesiger Dienststelle keine Bedenken, wenn Ihrerseits die nachfolgenden Bedingungen und Auflagen sowie das beigefügte Merkblatt der Feuerwehr eingehalten werden
1. Von Ihrer Seite ist eine volljährige Aufsichtsperson einzusetzen, die für die Beaufsichtigung des Feuers und für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen verantwortlich ist.
2. Aus Gründen des Artenschutzes dürfen nur Holz- und Reisighaufen angezündet werden, die am gleichen Tag aufgeschichtet wurden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass zugewanderte Tiere verbrannt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
erforderliche Unterlagen
Antragsunterlagen inkl. Angaben zu:
- zur antragstellenden (verantwortlichen) Person
- zum Ort, zur Zeit und zur Art des Lagerfeuers
Fristen
Die Genehmigung muss vor dem Stattfinden des Lagerfeuers vorliegen.
Hinweise (Besonderheiten)
Koch- und Grillfeuer bis zu einer bestimmten Größe dürfen oftmals auch ohne eine Genehmigung betrieben werden. Achten Sie aber in jedem Fall darauf, dass Dritte nicht durch Rauch oder Gerüche belästigt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Brauchtumsfeuer, Lagerfeuer, Höhenfeuer, Osterfeuer