Begrüßungsgeld Auszahlung

    Begrüßungsgeld erhalten

    Wenn Sie aufgrund Ihrer Ausbildung oder eines Studiums Ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Kommune anmelden, informieren Sie sich, ob diese Kommune Ihnen ein Begrüßungsgeld auszahlt.

    Beschreibung

    Das Begrüßungsgeld ist eine freiwillige und einmalige Zahlung der Kommunen für Auszubildende und/ oder Studierende, die sich während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort anmelden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Ausbildungs- oder Studienortes.

    Ansprechpartner

    Für Gelnhausen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    In der Regel werden nachfolgende Unterlagen benötigt:

    • Personalausweis,
    • Immatrikulationsbescheinigung oder Ausbildungsvertrag
    • Mietvertrag

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Begrüßungsgeld gilt als eigenes Einkommen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahemenleistung

    Version

    Technisch erstellt am 07.09.2022 (von: Boese, Kathrin)

    Technisch geändert am 03.01.2023 (von: Boese, Kathrin)

    Stichwörter

    Studentenbonus, Studierendenbonus, Zuzugsbonus

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)