Begrüßungsgeld erhalten
Wenn Sie aufgrund Ihrer Ausbildung oder eines Studiums Ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Kommune anmelden, informieren Sie sich, ob diese Kommune Ihnen ein Begrüßungsgeld auszahlt.
Beschreibung
Das Begrüßungsgeld ist eine freiwillige und einmalige Zahlung der Kommunen für Auszubildende und/ oder Studierende, die sich während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort anmelden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Ausbildungs- oder Studienortes.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Bad Orb
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Burgring P 5
Anzahl der Stellplätze: 15
Gebührenpflichtig
Behindertenparkplatz: Frankfurter Straße 2 -Hof-
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte nutzen Sie die Terminvereinbarung!
Montag - Freitag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadt Bad Orb
Empfänger: Stadt Bad Orb
IBAN: DE82 5075 0094 0001 0001 71
BIC: HELADEF1GEL
Bankinstitut: Kreissparkasse Gelnhausen
erforderliche Unterlagen
In der Regel werden nachfolgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis,
- Immatrikulationsbescheinigung oder Ausbildungsvertrag
- Mietvertrag
Hinweise (Besonderheiten)
Das Begrüßungsgeld gilt als eigenes Einkommen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahemenleistung
Stichwörter
Studentenbonus, Studierendenbonus, Zuzugsbonus