Begrüßungsgeld erhalten
Wenn Sie aufgrund Ihrer Ausbildung oder eines Studiums Ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Kommune anmelden, informieren Sie sich, ob diese Kommune Ihnen ein Begrüßungsgeld auszahlt.
Beschreibung
Das Begrüßungsgeld ist eine freiwillige und einmalige Zahlung der Kommunen für Auszubildende und/ oder Studierende, die sich während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Ausbildungs- oder Studienortes.
Ansprechpartner
Gemeinde Roßdorf - Generationen & Integration Sport/Kultur/Soziales
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 15:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06154 808-420
E-Mail: soziales@rossdorf.de
Internet
erforderliche Unterlagen
In der Regel werden nachfolgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis,
- Immatrikulationsbescheinigung oder Ausbildungsvertrag
- Mietvertrag
Hinweise (Besonderheiten)
Das Begrüßungsgeld gilt als eigenes Einkommen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahemenleistung
Stichwörter
Zuzugsbonus, Studentenbonus, Studierendenbonus