Begrüßungsgeld erhalten
Wenn Sie aufgrund Ihrer Ausbildung oder eines Studiums Ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Kommune anmelden, informieren Sie sich, ob diese Kommune Ihnen ein Begrüßungsgeld auszahlt.
Beschreibung
Das Begrüßungsgeld ist eine freiwillige und einmalige Zahlung der Kommunen für Auszubildende und/ oder Studierende, die sich während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort anmelden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Ausbildungs- oder Studienortes.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit
Unser Service-Telefon ist für Sie unter 0611/31-3344 erreichbar:
Montag bis Donnerstag 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr,
Freitag 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr.
Persönliche Erreichbarkeit
Wir sind gerne für Sie persönlich da, arbeiten jedoch ausschließlich nach Terminreservierungen. Schnell und einfach einen Termin im Bürgerbüro online im Bürgerservice-Portal oder telefonisch reservieren
Kontakt
Internet
Stichwörter
Bürgeramt, Einwohnermeldeamt
erforderliche Unterlagen
In der Regel werden nachfolgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis,
- Immatrikulationsbescheinigung oder Ausbildungsvertrag
- Mietvertrag
Hinweise (Besonderheiten)
Das Begrüßungsgeld gilt als eigenes Einkommen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahemenleistung
Stichwörter
Zuzugsbonus, Studierendenbonus, Studentenbonus