Hundesteuer Festsetzung
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    Hundesteuer festsetzen

    Wenn Sie sich einen Hund halten, müssen Sie gegebenenfalls eine Hundesteuer entrichten. Dazu erhalten Sie hier Informationen.

    Beschreibung

    Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden. Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat.

    Das Halten von z.B. Blindenhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern können je nach Gemeindesatzung von der Steuer befreit bzw. ermäßigt sein.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Magistrat der Stadt Sontra - Sachgebiet: Finanzverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchgasse 1
    36205 Sontra

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    Parkmöglichkeiten

    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag und Dienstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mittwoch: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:20 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05653 9777-0

    Fax: 05653 9777-50

    E-Mail: stadtverwaltung@sontra.de

    Kontaktperson

    • Frau Bierschenk (Sachgebietsleitung Finanzverwaltung)

      Telefon Festnetz: 05653 9777-38

    • Frau M. Schmidt

      Telefon Festnetz: 05653 9777-38

    Internet

    Bankverbindung

    Stadkasse Sontra

    Empfänger: Stadkasse Sontra
    IBAN: DE97 5226 0385 0001 9160 17
    BIC: GENODEF1ESW
    Bankinstitut: VR-Bank Mitte eG

    Stadtkasse Sontra

    Empfänger: Stadtkasse Sontra
    IBAN: DE60 5139 0000 0054 1375 08
    BIC: VBMHDE5FXXX
    Bankinstitut: Volksbank Mittelhessen eG

    Stadtkasse Sontra

    Empfänger: Stadtkasse Sontra
    IBAN: DE20 5225 0030 0006 0008 97
    BIC: HELADEF1ESW
    Bankinstitut: Sparkasse Werra-Meißner

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Umzug in eine andere Kommune obliegt die Ummeldepflicht dem Hundehalter. Mit einer Ummeldung in eine andere Gemeinde können somit differenzierte Hundesteuerbeträge anfallen.

    Wenn Sie den Hund abgemeldet haben, bekommen Sie einen neuen Steuerbescheid. Sie müssen dann keine Steuern mehr für den Hund zahlen. Falls Sie zum Zeitpunkt der Abmeldung bereits Steuern gezahlt haben, bekommen Sie Geld entsprechend zurück.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 25.08.2022
    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Steuer, Hund, Haustier

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019