Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer festsetzen

    Wenn Sie sich einen Hund halten, müssen Sie gegebenenfalls eine Hundesteuer entrichten. Dazu erhalten Sie hier Informationen.

    Beschreibung

    Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden. Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat.

    Das Halten von z.B. Blindenhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern können je nach Gemeindesatzung von der Steuer befreit bzw. ermäßigt sein.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Breidenbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Bachstraße 4-14

    35236 Breidenbach

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Fußläufig erreichbar
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: ÖPNV
      Linien:
      • Bus: Linie X41: Dillenburg–Eschenburg–Biedenkopf (und zurück) (Expressbus)
    • Haltestelle: ÖPNV
      Linien:
      • Bus: Linie 491: Dillenburg–Niedereisenhausen–Biedenkopf (und zurück)
    • Haltestelle: ÖPNV
      Linien:
      • Bus: Linie MR-51: Biedenkopf–Niedereisenhausen–Friedensdorf–Biedenkopf
    • Haltestelle: ÖPNV
      Linien:
      • Bus: Linie MR-52: Biedenkopf–Friedensdorf–Niedereisenhausen-Biedenkopf

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
    • Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
    • Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
    • Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13.30 - 18.00 Uhr
    • Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Terminvereinbarung

    Geringe oder keine Wartezeiten und die Sicherheit, dass der für Ihr Anliegen richtige Sachbearbeiter auch verfügbar ist.

    Buchen Sie einfach online einen verbindlichen Termin für Ihren Besuch in unserem Rathaus. Über die Online-Buchung haben Sie auch die Möglichkeit, den Termin nachträglich anzupassen oder bequem abzusagen.

    Natürlich können Sie Ihren Termin auch telefonisch unter 06465 680 vereinbaren.

    Kontakt

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Bargeldlose Zahlung, SEPA-Überweisung, Überweisung/Zahlschein, Überweisung, Paypal

    Bankverbindung

    Gemeinde Breidenbach

    Empfänger: Gemeinde Breidenbach

    IBAN: DE16 5335 0000 0140 0070 56

    BIC: HELADEF1MAR

    Bankinstitut: Sparkasse Marburg-Biedenkopf

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
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    Stichwörter

    Gemeinde, Gemeinden, Gemeindeverwaltung, Gemeindevorstand

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Finanzabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bachstraße 4-14

    35236 Breidenbach

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Fußläufig erreichbar
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: ÖPNV
      Linien:
      • Bus: Linie X41: Dillenburg–Eschenburg–Biedenkopf (und zurück) (Expressbus)
    • Haltestelle: ÖPNV
      Linien:
      • Bus: Linie 491: Dillenburg–Niedereisenhausen–Biedenkopf (und zurück)
    • Haltestelle: ÖPNV
      Linien:
      • Bus: Linie MR-51: Biedenkopf–Niedereisenhausen–Friedensdorf–Biedenkopf
    • Haltestelle: ÖPNV
      Linien:
      • Bus: Linie MR-52: Biedenkopf–Friedensdorf–Niedereisenhausen-Biedenkopf

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
    • Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
    • Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
    • Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13.30 - 18.00 Uhr
    • Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Terminvereinbarung

    Geringe oder keine Wartezeiten und die Sicherheit, dass der für Ihr Anliegen richtige Sachbearbeiter auch verfügbar ist.

    Buchen Sie einfach online einen verbindlichen Termin für Ihren Besuch in unserem Rathaus. Über die Online-Buchung haben Sie auch die Möglichkeit, den Termin nachträglich anzupassen oder bequem abzusagen.

    Natürlich können Sie Ihren Termin auch telefonisch unter 06465 680 vereinbaren.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.01.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Kosten

    Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Hundesteuersatzung/Haushaltssatzung festgelegt und ist somit je nach Gemeinde unterschiedlich. Den genauen Betrag entnehmen Sie bitte der jeweiligen Gemeindesatzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Umzug in eine andere Kommune obliegt die Ummeldepflicht dem Hundehalter. Mit einer Ummeldung in eine andere Gemeinde können somit differenzierte Hundesteuerbeträge anfallen.

    Wenn Sie den Hund abgemeldet haben, bekommen Sie einen neuen Steuerbescheid. Sie müssen dann keine Steuern mehr für den Hund zahlen. Falls Sie zum Zeitpunkt der Abmeldung bereits Steuern gezahlt haben, bekommen Sie Geld entsprechend zurück.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 25.08.2022

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Hund, Steuer, Haustier

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019