Hundesteuer festsetzen
Wenn Sie sich einen Hund halten, müssen Sie gegebenenfalls eine Hundesteuer entrichten. Dazu erhalten Sie hier Informationen.
Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden. Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat.
Das Halten von z.B. Blindenhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern können je nach Gemeindesatzung von der Steuer befreit bzw. ermäßigt sein.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Roßdorf - Zentrale Dienste & Steuerung - Finanzverwaltung Steuern
Adresse
Postanschrift
Erbacher Straße 1
Postfach
64380 Roßdorf
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 15:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06154 808459
E-Mail: steueramt@rossdorf.de
Internet
Formulare
Hinweise für Roßdorf: Spezielle Hinweise für Gemeinde Roßdorf
- Hundesteuerabmeldung Roßdorf onlineLink civento Prozessportal Roßdorf
- Hundesteueranmeldung Roßdorf (PDF-Formular)Link auf Homepage https://rossdorf.de
- Hundesteuerabmeldung Roßdorf onlineLink civento Prozessportal Roßdorf
- Hundesteueranmeldung Roßdorf (PDF-Formular)Link auf Homepage https://rossdorf.de
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Roßdorf: Spezielle Hinweise für Gemeinde Roßdorf
- Link Hundesteuersatzung Gemeinde RoßdorfLink auf https://rossdorf.de
- Link Hundesteuersatzung Gemeinde RoßdorfLink auf https://rossdorf.de
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Kosten
Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Hundesteuersatzung/Haushaltssatzung festgelegt und ist somit je nach Gemeinde unterschiedlich. Den genauen Betrag entnehmen Sie bitte der jeweiligen Gemeindesatzung.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Umzug in eine andere Kommune obliegt die Ummeldepflicht dem Hundehalter. Mit einer Ummeldung in eine andere Gemeinde können somit differenzierte Hundesteuerbeträge anfallen.
Wenn Sie den Hund abgemeldet haben, bekommen Sie einen neuen Steuerbescheid. Sie müssen dann keine Steuern mehr für den Hund zahlen. Falls Sie zum Zeitpunkt der Abmeldung bereits Steuern gezahlt haben, bekommen Sie Geld entsprechend zurück.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Haustier, Hund, Steuer