Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und -verbände
Für die Nutzung einer nicht öffentlich zugänglichen Sportstätte, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Beschreibung
Wenn Sie als Sportverein oder -verband eine nicht öffentlich zugängliche Sportstätte für ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb nutzen möchten, benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Schwalm - Eder - Kreis - 40.6 - Sport
Beschreibung
Finanzielle Förderung:
- Bearbeitung von Anträgen auf Förderung von Baumaßnahmen der Sportvereine
- Bearbeitung von Anträgen auf Förderung der Anschaffung von langlebigen Sportgeräten
Nutzung kreiseigener Sporthallen
- Wochenendtermine (Sa./So.) für 44 Sporthallen und 2 Außensportanlagen koordinieren
- Belegungspläne für 44 Sporthallen führen,
- Bearbeitung von Anträgen auf Neuerteilung oder Änderung von Trainingszeiten in kreiseigenen Sporthallen
Verteilung von Sportförderungsmitteln an den Sportkreis Schwalm-Eder
Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Sportlerehrungen
Weiterleitung der lsb h-Anträge auf Gewährung von Zuschüssen für die Beschäftigung von Übungsleitern
Allgemeine Kontaktpflege mit Sportvereinen, Sportkreisen, Fachverbänden, Kommunen und dem Ministerium des Innern und für Sport.
Beratung von Kommunen und Vereinen bezüglich des FSJ im Sport
Partner des Fair Play Forums des Hessischen Fußballverbands – Durchführung von „Straßenfußball für Toleranz“-Turnieren mit Schulen, Jugendarbeit und Vereinen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Jörg-Thomas Görl
Telefon Festnetz: 05681 775-4060
Frau Barbara Möller
Telefon Festnetz: 05681 775-4061
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen für die Nutzung der Sportstätte erfüllt werden müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Verfahrensablauf
Über das Vergabeverfahren und die Vergabebedingungen unterrichtet Sie Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Sporthalle Vermietung, Sporthalle Belegung, Mehrzweckhalle, Sportplatz, Sporthallenbenutzung, Sporthallenbelegung, Sporthalle, Gemeindehalle, Sporthallennutzung