Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

    Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und -verbände

    Für die Nutzung einer nicht öffentlich zugänglichen Sportstätte, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Sportverein oder -verband eine nicht öffentlich zugängliche Sportstätte für ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb  nutzen möchten, benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Schwalm - Eder - Kreis - 40.6 - Sport

    Beschreibung

    Finanzielle Förderung:

    • Bearbeitung von Anträgen auf Förderung von Baumaßnahmen der Sportvereine
    • Bearbeitung von Anträgen auf Förderung der Anschaffung von langlebigen Sportgeräten

    Nutzung kreiseigener Sporthallen

    • Wochenendtermine (Sa./So.) für 44 Sporthallen und 2 Außensportanlagen koordinieren
    • Belegungspläne für 44 Sporthallen führen,
    • Bearbeitung von Anträgen auf Neuerteilung oder Änderung von Trainingszeiten in kreiseigenen Sporthallen
       

    Verteilung von Sportförderungsmitteln an den Sportkreis Schwalm-Eder

    Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Sportlerehrungen

    Weiterleitung der lsb h-Anträge auf Gewährung von Zuschüssen für die Beschäftigung von Übungsleitern

    Allgemeine Kontaktpflege mit Sportvereinen, Sportkreisen, Fachverbänden, Kommunen und dem Ministerium des Innern und für Sport.

    Beratung von Kommunen und Vereinen bezüglich des FSJ im Sport

    Partner des Fair Play Forums des Hessischen Fußballverbands – Durchführung von „Straßenfußball für Toleranz“-Turnieren mit Schulen, Jugendarbeit und Vereinen

    Adresse

    Hausanschrift

    Parkstraße 6

    34576 Homberg (Efze)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Für Termine zu den gennaten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

    Montag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 16:00 Uhr 

    Dienstag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 16:00 Uhr 

    Mittwoch:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 16:00 Uhr 

    Donnerstag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 17:30 Uhr 

    Freitag:
    von 08:00 bis 13:00 Uhr 

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Welche Voraussetzungen für die Nutzung der Sportstätte erfüllt werden müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

    Verfahrensablauf

    Über das Vergabeverfahren und die Vergabebedingungen unterrichtet Sie Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Sporthalle Vermietung, Sporthalle Belegung, Mehrzweckhalle, Sportplatz, Sporthallenbenutzung, Sporthallenbelegung, Sporthalle, Gemeindehalle, Sporthallennutzung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de