Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und –verbände
Für die Nutzung einer nicht öffentlich zugänglichen Sportstätte, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Beschreibung
Wenn Sie als Sportverein oder –verband eine nicht öffentlich zugängliche Sportstätte für ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb nutzen möchten, benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Heidenrod - I.1.1 Zentrale Dienste
Aktuelles
In dem Fachdienst I.1.1 Allgemeine Verwaltung befinden sich folgende Aufgabenbereiche:
- Zentrale Dienst
- Personalsachbearbeitung
- Frauenbeauftragte
- Öffentlichkeitsarbeit
- Tourismus
- Bücherei
- Homepage
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Vorm Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 3
Gebührenfrei
Parkplatz: E-Ladestation
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenpflichtig
Parkplatz: Gegenüber vom Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr
Freitag 07:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen für die Nutzung der Sportstätte erfüllt werden müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Verfahrensablauf
Über das Vergabeverfahren und die Vergabebedingungen unterrichtet Sie Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Sporthallenbelegung, Mehrzweckhalle, Sporthallenbenutzung, Sporthalle, Sporthalle Vermietung, Sporthalle Belegung, Sporthallennutzung, Gemeindehalle, Sportplatz