Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und -verbände
Für die Nutzung einer nicht öffentlich zugänglichen Sportstätte, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Beschreibung
Wenn Sie als Sportverein oder -verband eine nicht öffentlich zugängliche Sportstätte für ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb nutzen möchten, benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Eltville am Rhein - Amt für Soziales, Kitas, Sport und Vereine
Adresse
Postanschrift
Schwalbacher Straße 40
Postfach
65343 Eltville am Rhein
(Altes Amtsgericht)
Öffnungszeiten
nach vorheriger Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Thomas Speth
Postanschrift
Schwalbacher Straße 40
65343 Eltville am Rhein
Amt V
Telefon Festnetz: 06123 697-415
Fax: 06123 697-199
E-Mail: tagespflege@eltville.de
E-Mail: vereine@eltville.de
E-Mail: soziales@eltville.de
E-Mail: kita@eltville.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen für die Nutzung der Sportstätte erfüllt werden müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Verfahrensablauf
Über das Vergabeverfahren und die Vergabebedingungen unterrichtet Sie Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Sporthalle Vermietung, Sporthalle Belegung, Mehrzweckhalle, Sportplatz, Sporthallenbenutzung, Sporthallenbelegung, Sporthalle, Gemeindehalle, Sporthallennutzung