Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und –verbände
Für die Nutzung einer nicht öffentlich zugänglichen Sportstätte, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Beschreibung
Wenn Sie als Sportverein oder –verband eine nicht öffentlich zugängliche Sportstätte für ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb nutzen möchten, benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Ämter und Einrichtungen in Rüsselsheim - Fachbereich Sport und Ehrenamt
Adresse
Hausanschrift
Ferdinand-Stuttmann-Straße 7
65428 Rüsselsheim am Main
(Parkplatz: Ferdinand-Stuttmann-Straße 10 Plätze Parkplatz: Tiefgarage Ferdinand-Stuttmann-Straße Behindertenparkplatz: Am Bahnhof 2 Parkplätze Behindertenparkplatz: Ferdinand-Stuttmann-Straße 2 Parkplätze)
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06142 832794
E-Mail: sport@ruesselsheim.de
Internet
Weitere Informationen
Fachbereich Sport und Ehrenamt
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06142 832794
E-Mail: sport@ruesselsheim.de
Stichwörter
Freibad, Freibad "An der Lache", Großsporthalle Rüsselsheim, Hallenbad, Hallenbad "An der Lache", Sport, Sportamt, Sporthallen, Sportstätten, Vereine, Vereinsarbeit, Sportvereine, Vereinsförderung, Förderung Breitensport, Sport und Ehrenamt
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen für die Nutzung der Sportstätte erfüllt werden müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Verfahrensablauf
Über das Vergabeverfahren und die Vergabebedingungen unterrichtet Sie Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Sporthalle Vermietung, Sporthallenbelegung, Gemeindehalle, Sporthalle, Sporthallenbenutzung, Sporthalle Belegung, Sporthallennutzung, Sportplatz, Mehrzweckhalle