Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

    Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und -verbände

    Für die Nutzung einer nicht öffentlich zugänglichen Sportstätte, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Sportverein oder -verband eine nicht öffentlich zugängliche Sportstätte für ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb  nutzen möchten, benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Heppenheim - Stadtmarketing & Veranstaltungen

    Adresse

    Postanschrift

    Großer Markt 1

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Hausanschrift

    Großer Markt 1

    Postfach

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag
    08:00 - 12:00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Welche Voraussetzungen für die Nutzung der Sportstätte erfüllt werden müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

    Verfahrensablauf

    Über das Vergabeverfahren und die Vergabebedingungen unterrichtet Sie Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Sporthalle, Sporthallenbelegung, Sporthalle Belegung, Sporthallennutzung, Mehrzweckhalle, Gemeindehalle, Sportplatz, Sporthalle Vermietung, Sporthallenbenutzung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de