Sonderfahrdienst für behinderte Menschen Kostenübernahme
Behindertenfahrdienst
Schwerbehinderte Menschen können in einigen Städten und Gemeinden sogenannte Behindertenfahrdienste beanspruchen.
Beschreibung
Einige Städte und Gemeinden in Hessen bieten spezielle Fahrdienste an. Der Behindertenfahrdienst soll Menschen mit einer vorübergehenden oder dauerhaften Behinderung die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erleichtern und den Alltag so angenehm wie möglich gestalten.
Ansprechpartner
Fachbereich II - Bürgerbüro / Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Christoph Ehler
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Fahrdienst, Schwerbehinderung, Behinderte, Sonderfahrdienst, Behinderung