Behindertenfahrdienst
Schwerbehinderte Menschen können in einigen Städten und Gemeinden sogenannte Behindertenfahrdienste beanspruchen.
Beschreibung
Einige Städte und Gemeinden in Hessen bieten spezielle Fahrdienste an. Der Behindertenfahrdienst soll Menschen mit einer vorübergehenden oder dauerhaften Behinderung die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erleichtern und den Alltag so angenehm wie möglich gestalten.
Ansprechpartner
Gemeinde Breidenbach
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
- Montag - Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
- Montag und Dienstag 13.30 - 15.00 Uhr
- Donnerstag 13.30 - 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06465 68-0
E-Mail: info@breidenbach.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung/Zahlschein, SEPA-Überweisung, Bargeldzahlung, Überweisung, Paypal, Bargeldlose Zahlung
Bankverbindung
Gemeinde Breidenbach
Empfänger: Gemeinde Breidenbach
IBAN: DE16 5335 0000 0140 0070 56
BIC: HELADEF1MAR
Bankinstitut: Sparkasse Marburg-Biedenkopf
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Bezahlmöglichkeiten: Some(Überweisung), Some(Paypal (Paypal ist das weltweit größte Online-Bezahlsystem und eine Tochtergesellschaft von Ebay.)), Some(Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld.)), Some(Barzahlung), Some(Überweisung/Zahlschein (ist ein Bankformular, das bei einer Bareinzahlung auf ein fremdes oder eigenes Bankkonto verwendet wird.)), Some(SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA..))
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Behinderte, Fahrdienst, Sonderfahrdienst, Schwerbehinderung, Behinderung