Sonderfahrdienst für behinderte Menschen Kostenübernahme
Behindertenfahrdienst
Schwerbehinderte Menschen können in einigen Städten und Gemeinden sogenannte Behindertenfahrdienste beanspruchen.
Beschreibung
Einige Städte und Gemeinden in Hessen bieten spezielle Fahrdienste an. Der Behindertenfahrdienst soll Menschen mit einer vorübergehenden oder dauerhaften Behinderung die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erleichtern und den Alltag so angenehm wie möglich gestalten.
Ansprechpartner
Gemeinde Roßdorf - Generationen & Integration Sport/Kultur/Soziales
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 15:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06154 808-420
E-Mail: soziales@rossdorf.de
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schwerbehinderung, Behinderte, Sonderfahrdienst, Fahrdienst, Behinderung