Vereinsförderung auszahlen
Sobald Sie einen positiven Förderbescheid haben, erfolgt die Auszahlung durch die zuständige Stelle.
Beschreibung
Wenn Sie einen Förderantrag bei Ihrer Kommune eingereicht haben und diese bewilligt wurde, wird Ihnen der festgesetzte Betrag ausgezahlt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Fuldatal - Sekretariat
Adresse
Postanschrift
Am Rathaus 9
34233 Fuldatal
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontaktperson
Susanne Kaeseler
Hausanschrift
E-Mail: susanne.kaeseler@fuldatal.de
Fax: +49 561 9818-2009
Telefon Festnetz: +49 561 9818-1002
erforderliche Unterlagen
Um die Förderungsauszahlung zu erhalten, müssen Sie der zuständigen Stelle Angaben zu Ihrer Bankverbindung machen. Oftmals ist diese Angabe bereits Teil der Antragsstellung.
Voraussetzungen
In der Regel ist eine Bankverbindung notwendig.
Verfahrensablauf
Die Auszahlung von bewilligten Fördergeldern erfolgt in der Regel automatisch, sobald Ihnen der Förderbescheid vorliegt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Auszahlung, Gemeinschaft, Gemeinde, Verein, Förderung, Beihilfe, Unterstützung, Zuwendungen, Kommune