Kommunale Förderung für Vereine Auszahlung

    Vereinsförderung auszahlen

    Sobald Sie einen positiven Förderbescheid haben, erfolgt die Auszahlung durch die zuständige Stelle.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Förderantrag bei Ihrer Kommune eingereicht haben und diese bewilligt wurde, wird Ihnen der festgesetzte Betrag ausgezahlt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.  

    Ansprechpartner

    Gemeinde Fuldatal - Sekretariat

    Adresse

    Postanschrift

    Am Rathaus 9

    34233 Fuldatal

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr

    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Um die Förderungsauszahlung zu erhalten, müssen Sie der zuständigen Stelle Angaben zu Ihrer Bankverbindung machen. Oftmals ist diese Angabe bereits Teil der Antragsstellung.

    Voraussetzungen

    In der Regel ist eine Bankverbindung notwendig.

    Verfahrensablauf

    Die Auszahlung von bewilligten Fördergeldern erfolgt in der Regel automatisch, sobald Ihnen der Förderbescheid vorliegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch erstellt am 25.08.2022

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Auszahlung, Gemeinschaft, Gemeinde, Verein, Förderung, Beihilfe, Unterstützung, Zuwendungen, Kommune

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019