Vereinsförderung auszahlen
Sobald Sie einen positiven Förderbescheid haben, erfolgt die Auszahlung durch die zuständige Stelle.
Beschreibung
Wenn Sie einen Förderantrag bei Ihrer Kommune eingereicht haben und diese bewilligt wurde, wird Ihnen der festgesetzte Betrag ausgezahlt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Kreis Hersfeld-Rotenburg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06621 870
E-Mail: landkreis@hef-rof.de
Internet
Stadt Rotenburg a. d. Fulda - Abt. 5 - Familie & Soziales
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Verwaltung bzw. nach Vereinbarung.
Kontakt
E-Mail: soziales@rotenburg.de
Kontaktperson
Herr Klaus Hartwig
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6623 933-531
E-Mail: vereinswesen@rotenburg.de
Fax: +49 6623 933-99
erforderliche Unterlagen
Um die Förderungsauszahlung zu erhalten, müssen Sie der zuständigen Stelle Angaben zu Ihrer Bankverbindung machen. Oftmals ist diese Angabe bereits Teil der Antragsstellung.
Voraussetzungen
In der Regel ist eine Bankverbindung notwendig.
Verfahrensablauf
Die Auszahlung von bewilligten Fördergeldern erfolgt in der Regel automatisch, sobald Ihnen der Förderbescheid vorliegt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Förderung, Zuwendungen, Kommune, Verein, Unterstützung, Beihilfe, Gemeinde, Auszahlung, Gemeinschaft