Kommunale Förderung für Vereine Auszahlung
    99406001079000

    Vereinsförderung auszahlen

    Sobald Sie einen positiven Förderbescheid haben, erfolgt die Auszahlung durch die zuständige Stelle.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Förderantrag bei Ihrer Kommune eingereicht haben und diese bewilligt wurde, wird Ihnen der festgesetzte Betrag ausgezahlt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.  

    Ansprechpartner

    Gemeinde Flieden - Vorzimmer Bürgermeister

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 36

    36103 Flieden

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Dienstag und Mittwoch: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Donnerstag: 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06655 796-0

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Um die Förderungsauszahlung zu erhalten, müssen Sie der zuständigen Stelle Angaben zu Ihrer Bankverbindung machen. Oftmals ist diese Angabe bereits Teil der Antragsstellung.

    Voraussetzungen

    In der Regel ist eine Bankverbindung notwendig.

    Verfahrensablauf

    Die Auszahlung von bewilligten Fördergeldern erfolgt in der Regel automatisch, sobald Ihnen der Förderbescheid vorliegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch erstellt am 25.08.2022

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Gemeinschaft, Kommune, Gemeinde, Beihilfe, Zuwendungen, Verein, Unterstützung, Auszahlung, Förderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019