Vereinsförderung auszahlen
Sobald Sie einen positiven Förderbescheid haben, erfolgt die Auszahlung durch die zuständige Stelle.
Beschreibung
Wenn Sie einen Förderantrag bei Ihrer Kommune eingereicht haben und diese bewilligt wurde, wird Ihnen der festgesetzte Betrag ausgezahlt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Niedernhausen - Soziales, Jugend, Kultur und Sport (Fachdienst II/1)
Adresse
Hausanschrift
Feldbergstraße 5 A
65527 Niedernhausen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 18:30 Uhr
Donnerstag 13:30 - 15:00 Uhr
Kontaktperson
Frau Galina Brandner
Hausanschrift
Feldbergstraße 5a
65527 NiedernhausenE-Mail: galina.brandner@niedernhausen.de
Telefon Festnetz: 06127 903-202
Frau Barbara Hurth
Hausanschrift
Feldbergstraße 5a
65527 NiedernhausenE-Mail: barbara.hurth@niedernhausen.de
Telefon Festnetz: 06127 903-159
Voraussetzungen
In der Regel ist eine Bankverbindung notwendig.
Verfahrensablauf
Die Auszahlung von bewilligten Fördergeldern erfolgt in der Regel automatisch, sobald Ihnen der Förderbescheid vorliegt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Förderung, Gemeinschaft, Beihilfe, Gemeinde, Verein, Auszahlung, Kommune, Zuwendungen, Unterstützung