Kommunale Förderung für Vereine Auszahlung
    99406001079000

    Vereinsförderung auszahlen

    Sobald Sie einen positiven Förderbescheid haben, erfolgt die Auszahlung durch die zuständige Stelle.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Förderantrag bei Ihrer Kommune eingereicht haben und diese bewilligt wurde, wird Ihnen der festgesetzte Betrag ausgezahlt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.  

    Ansprechpartner

    Gemeinde Niedernhausen - Soziales, Jugend, Kultur und Sport (Fachdienst II/1)

    Adresse

    Hausanschrift

    Feldbergstraße 5 A
    65527 Niedernhausen

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
    Montag bis Dienstag 13:30 - 15:00 Uhr
    Mittwoch 14:00 - 18:30 Uhr
    Donnerstag 13:30 - 15:00 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 31.03.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    In der Regel ist eine Bankverbindung notwendig.

    Verfahrensablauf

    Die Auszahlung von bewilligten Fördergeldern erfolgt in der Regel automatisch, sobald Ihnen der Förderbescheid vorliegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch erstellt am 25.08.2022
    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Förderung, Gemeinschaft, Beihilfe, Gemeinde, Verein, Auszahlung, Kommune, Zuwendungen, Unterstützung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019