Vereinsförderung auszahlen
Sobald Sie einen positiven Förderbescheid haben, erfolgt die Auszahlung durch die zuständige Stelle.
Beschreibung
Wenn Sie einen Förderantrag bei Ihrer Kommune eingereicht haben und diese bewilligt wurde, wird Ihnen der festgesetzte Betrag ausgezahlt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Idstein - Sport- und Vereinswesen
Adresse
Postanschrift
König-Adolf-Platz 2
Postfach
65510 Idstein
Öffnungszeiten
nach vorheriger Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon: +49 6126 78320
E-Mail: joerg.zengler@idstein.de
Kontaktperson
Herr Jörg Zengler
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: +49 6126 78-320
Fax: +49 6126 78-830
E-Mail: joerg.zengler@idstein.de
Gemeinde Idstein - Amt für Soziales, Jugend und Sport
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
nach vorheriger Terminvereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Jörg Zengler
Besucheranschrift
E-Mail: joerg.zengler@idstein.de
Telefon Festnetz: +49 6126 78-320
Fax: +49 6126 78-830
Internet
erforderliche Unterlagen
Um die Förderungsauszahlung zu erhalten, müssen Sie der zuständigen Stelle Angaben zu Ihrer Bankverbindung machen. Oftmals ist diese Angabe bereits Teil der Antragsstellung.
Voraussetzungen
In der Regel ist eine Bankverbindung notwendig.
Verfahrensablauf
Die Auszahlung von bewilligten Fördergeldern erfolgt in der Regel automatisch, sobald Ihnen der Förderbescheid vorliegt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Gemeinde, Auszahlung, Verein, Unterstützung, Förderung, Beihilfe, Gemeinschaft, Zuwendungen, Kommune