Vereinsförderung auszahlen
Sobald Sie einen positiven Förderbescheid haben, erfolgt die Auszahlung durch die zuständige Stelle.
Hinweise für Rodgau: Spezielle Hinweise für Stadt Rodgau
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wie?
- Sie müssen die jeweilige Vereinsförderung beantragen.
Nähere Informationen zu den möglichen Förderungen erhalten Sie hier:
- Informationen zu den Arten der Förderungsmaßnahmen der Vereinsförderung
- Vereinsförderung beantragen auf kommunaler Ebene
Beschreibung
Wenn Sie einen Förderantrag bei Ihrer Kommune eingereicht haben und diese bewilligt wurde, wird Ihnen der festgesetzte Betrag ausgezahlt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Rodgau - Fachbereich Kultur, Sport und Ehrenamt
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Kontakt
E-Mail: kultur@rodgau.de
Kontaktperson
Herr Reichenbach
Weitere Informationen
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Kultur, Sport und Ehrenamt kümmern sich um alle Angelegenheiten rund um Kultur, Kunst, Musik, Sport, Vereinswesen, Ehrenamt, Heimat, Städtepartnerschaften und Events.
Aufgaben und Verantwortlichkeiten
- Kulturangelegenheiten, Theater- und Kleinkunstaufführungen und andere städtische Kultur-Events (Ostermarkt, Waldfriedhofkonzerte, Sonderveranstaltungen), Kulturförderung, Kulturpreis, Ticketverkauf auch für externe Veranstaltungen (CTS eventim)
- Kunst-Angelegenheiten, Kunstausstellungen (RodgauART, JugendART, Rodgau-Galerie), Kunst- und Kulturwerke im öffentlichen Raum
- Vereinsangelegenheiten, Vereins-Förderungen und -Zuschüsse, Vereinsdatenbank, Ehrungen, Vereinsgala, Ehrenamtsangelegenheiten, Ehrenamtsbörse
- Sport-Angelegenheiten (ausgenommen Vergabe städtische Sportstätten)
- Heimat- und Brauchtumspflege, Angelegenheiten zu Museen, Fastnacht und Hessentag
- Städtepartnerschaften, Partnerschaftsvereine, Europa
erforderliche Unterlagen
Um die Förderungsauszahlung zu erhalten, müssen Sie der zuständigen Stelle Angaben zu Ihrer Bankverbindung machen. Oftmals ist diese Angabe bereits Teil der Antragsstellung.
Voraussetzungen
In der Regel ist eine Bankverbindung notwendig.
Verfahrensablauf
Die Auszahlung von bewilligten Fördergeldern erfolgt in der Regel automatisch, sobald Ihnen der Förderbescheid vorliegt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Gemeinschaft, Kommune, Gemeinde, Beihilfe, Zuwendungen, Verein, Unterstützung, Auszahlung, Förderung