Kommunale Förderung für Vereine Auszahlung
    99406001079000

    Vereinsförderung auszahlen

    Sobald Sie einen positiven Förderbescheid haben, erfolgt die Auszahlung durch die zuständige Stelle.

    Hinweise für Rodgau: Spezielle Hinweise für Stadt Rodgau

    Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

    Wie?

    • Sie müssen die jeweilige Vereinsförderung beantragen.

    Nähere Informationen zu den möglichen Förderungen erhalten Sie hier:

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Förderantrag bei Ihrer Kommune eingereicht haben und diese bewilligt wurde, wird Ihnen der festgesetzte Betrag ausgezahlt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.  

    Ansprechpartner

    Stadt Rodgau - Fachbereich Kultur, Sport und Ehrenamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hintergasse 15

    63110 Rodgau

    Kontakt speichern

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Schwesternstraße 10

    63110 Rodgau

    Kontakt speichern

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Kultur, Sport und Ehrenamt kümmern sich um alle Angelegenheiten rund um Kultur, Kunst, Musik, Sport, Vereinswesen, Ehrenamt, Heimat, Städtepartnerschaften und Events.

    Aufgaben und Verantwortlichkeiten

    • Kulturangelegenheiten, Theater- und Kleinkunstaufführungen und andere städtische Kultur-Events (Ostermarkt, Waldfriedhofkonzerte, Sonderveranstaltungen), Kulturförderung, Kulturpreis, Ticketverkauf auch für externe Veranstaltungen (CTS eventim)
    • Kunst-Angelegenheiten, Kunstausstellungen (RodgauART, JugendART, Rodgau-Galerie), Kunst- und Kulturwerke im öffentlichen Raum
    • Vereinsangelegenheiten, Vereins-Förderungen und -Zuschüsse, Vereinsdatenbank, Ehrungen, Vereinsgala, Ehrenamtsangelegenheiten, Ehrenamtsbörse
    • Sport-Angelegenheiten (ausgenommen Vergabe städtische Sportstätten)
    • Heimat- und Brauchtumspflege, Angelegenheiten zu Museen, Fastnacht und Hessentag
    • Städtepartnerschaften, Partnerschaftsvereine, Europa

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Um die Förderungsauszahlung zu erhalten, müssen Sie der zuständigen Stelle Angaben zu Ihrer Bankverbindung machen. Oftmals ist diese Angabe bereits Teil der Antragsstellung.

    Voraussetzungen

    In der Regel ist eine Bankverbindung notwendig.

    Verfahrensablauf

    Die Auszahlung von bewilligten Fördergeldern erfolgt in der Regel automatisch, sobald Ihnen der Förderbescheid vorliegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch erstellt am 25.08.2022

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Gemeinschaft, Kommune, Gemeinde, Beihilfe, Zuwendungen, Verein, Unterstützung, Auszahlung, Förderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019