Vereinsförderung auszahlen
Sobald Sie einen positiven Förderbescheid haben, erfolgt die Auszahlung durch die zuständige Stelle.
Beschreibung
Wenn Sie einen Förderantrag bei Ihrer Kommune eingereicht haben und diese bewilligt wurde, wird Ihnen der festgesetzte Betrag ausgezahlt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Linsengericht - Sozialverwaltung
Adresse
Postanschrift
Amtshofstraße 1
63589 Linsengericht
Kontakt
Telefon: 06051 709-132
Telefax: 06051 709-932
Kontaktperson
Frau Nadine Hentschel
erforderliche Unterlagen
Um die Förderungsauszahlung zu erhalten, müssen Sie der zuständigen Stelle Angaben zu Ihrer Bankverbindung machen. Oftmals ist diese Angabe bereits Teil der Antragsstellung.
Voraussetzungen
In der Regel ist eine Bankverbindung notwendig.
Verfahrensablauf
Die Auszahlung von bewilligten Fördergeldern erfolgt in der Regel automatisch, sobald Ihnen der Förderbescheid vorliegt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Gemeinde, Auszahlung, Verein, Unterstützung, Förderung, Beihilfe, Gemeinschaft, Zuwendungen, Kommune