Kommunale Förderung für Vereine Auszahlung

    Vereinsförderung auszahlen

    Sobald Sie einen positiven Förderbescheid haben, erfolgt die Auszahlung durch die zuständige Stelle.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Förderantrag bei Ihrer Kommune eingereicht haben und diese bewilligt wurde, wird Ihnen der festgesetzte Betrag ausgezahlt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.  

    Ansprechpartner

    Stadt Viernheim - Kultur- und Sportamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Weinheimer Weg 1

    68519 Viernheim

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Kundenparkplätze am Gebäude
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Walter-Gropius Allee (Linie 5)
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie VRN

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Informationen zu unseren Öffnungszeiten finden Sie unter www.viernheim.de

    Telefonisch ist das Bürgerbüro unter der Hotline 115 (ohne Vorwahl) zu erreichen.

    PERSÖNLICHE VORSPRACHE NUR NACH TERMIN MÖGLICH.

    Termine für das Bürgerbüro bitte unter Online Terminvereinbarung.

    Zentrale Rufnummern:

    Bürgerbüro:115 (ohne Vorwahl)
    Zentrale:+49 6204 988-0
    Standesamt:+49 6204 988-333
    Ordnungsamt:+49 6204 988-444
    Volkshochschule:+49 6204 988-400
    Musikschule:+49 6204 988-403
    Bürgerkommune:+49 6204 988-412

    Weitere Informationen unter: Kontakt & Öffnungszeiten | www.viernheim.de

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Um die Förderungsauszahlung zu erhalten, müssen Sie der zuständigen Stelle Angaben zu Ihrer Bankverbindung machen. Oftmals ist diese Angabe bereits Teil der Antragsstellung.

    Voraussetzungen

    In der Regel ist eine Bankverbindung notwendig.

    Verfahrensablauf

    Die Auszahlung von bewilligten Fördergeldern erfolgt in der Regel automatisch, sobald Ihnen der Förderbescheid vorliegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch erstellt am 25.08.2022 (von: Boese, Kathrin)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Gemeinde, Auszahlung, Verein, Unterstützung, Förderung, Beihilfe, Gemeinschaft, Zuwendungen, Kommune

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)