Kommunale Förderung für Vereine Auszahlung

    Vereinsförderung auszahlen

    Sobald Sie einen positiven Förderbescheid haben, erfolgt die Auszahlung durch die zuständige Stelle.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Förderantrag bei Ihrer Kommune eingereicht haben und diese bewilligt wurde, wird Ihnen der festgesetzte Betrag ausgezahlt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.  

    Ansprechpartner

    Stadt Heppenheim - Stadtmarketing & Veranstaltungen

    Adresse

    Postanschrift

    Großer Markt 1

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Hausanschrift

    Großer Markt 1

    Postfach

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag
    08:00 - 12:00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Um die Förderungsauszahlung zu erhalten, müssen Sie der zuständigen Stelle Angaben zu Ihrer Bankverbindung machen. Oftmals ist diese Angabe bereits Teil der Antragsstellung.

    Voraussetzungen

    In der Regel ist eine Bankverbindung notwendig.

    Verfahrensablauf

    Die Auszahlung von bewilligten Fördergeldern erfolgt in der Regel automatisch, sobald Ihnen der Förderbescheid vorliegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Zuwendungen, Kommune, Gemeinde, Verein, Beihilfe, Gemeinschaft, Unterstützung, Förderung, Auszahlung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de