Vereinsförderung auszahlen
Sobald Sie einen positiven Förderbescheid haben, erfolgt die Auszahlung durch die zuständige Stelle.
Beschreibung
Wenn Sie einen Förderantrag bei Ihrer Kommune eingereicht haben und diese bewilligt wurde, wird Ihnen der festgesetzte Betrag ausgezahlt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Heppenheim - Stadtmarketing & Veranstaltungen
Adresse
Postanschrift
Großer Markt 1
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Rene Kniess
Postanschrift
Großer Markt 1
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06252 13-1135
Fax: 06252 13-1233
E-Mail: kniess@stadt.heppenheim.de
erforderliche Unterlagen
Um die Förderungsauszahlung zu erhalten, müssen Sie der zuständigen Stelle Angaben zu Ihrer Bankverbindung machen. Oftmals ist diese Angabe bereits Teil der Antragsstellung.
Voraussetzungen
In der Regel ist eine Bankverbindung notwendig.
Verfahrensablauf
Die Auszahlung von bewilligten Fördergeldern erfolgt in der Regel automatisch, sobald Ihnen der Förderbescheid vorliegt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Zuwendungen, Kommune, Gemeinde, Verein, Beihilfe, Gemeinschaft, Unterstützung, Förderung, Auszahlung