Vereinsförderung beantragen auf Kommunalebene
In vielen Kommunen können Sie für Ihren Verein finanzielle oder materielle Förderungen erhalten.
Beschreibung
Einige Kommunen haben die Möglichkeit Ihre Vereinskultur zu unterstützen und fördern diese. Dies kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen:
- Finanzielle Förderungen sind z.B. Zuschüsse für Baumaßnahmen oder pro Mitglied
- Materielle Förderungen sind z.B. die Vergünstigung oder kostenlose Nutzung von Räumlichkeiten oder Sportanlagen
Die Höhe der Förderung ist individuell.
Hinweise für Hessisch Lichtenau: Spezielle Hinweise für Stadt Hessisch Lichtenau
Da das Antragsformular jährlich aktualisiert wird, entnehmen Sie dieses bitte der Pressemitteilung zur Vereinsförderung. Vielen Dank!
Da das Antragsformular jährlich aktualisiert wird, entnehmen Sie dieses bitte der Pressemitteilung zur Vereinsförderung. Vielen Dank!
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Hessisch Lichtenau - Fachbereich 3 - Ordnung, Jugend und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag: 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr, Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau D. Burgener (Ordnungsverwaltung / ÖPNV / Datenschutzbeauftragte)
erforderliche Unterlagen
Förderungen bedingen meist einen schriftlichen Antrag. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
In der Regel sind nachfolgende Voraussetzungen zur Antragstellung notwendig.
Der Verein
- hat den Sitz in der Kommune
- ist im Vereinsregister gemeldet.
Verfahrensablauf
- Der Antrag muss schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Förderung, Beihilfe, Gemeinschaft, Kommune, Verein, Unterstützung, Gemeinde, Zuwendungen