Vereinsförderung beantragen auf Kommunalebene
In vielen Kommunen können Sie für Ihren Verein finanzielle oder materielle Förderungen erhalten.
Beschreibung
Einige Kommunen haben die Möglichkeit Ihre Vereinskultur zu unterstützen und fördern diese. Dies kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen:
- Finanzielle Förderungen sind z.B. Zuschüsse für Baumaßnahmen oder pro Mitglied
- Materielle Förderungen sind z.B. die Vergünstigung oder kostenlose Nutzung von Räumlichkeiten oder Sportanlagen
Die Höhe der Förderung ist individuell.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Schenklengsfeld - Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplatz am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Hersfelder Straße
Linien:- Bus: Linie Linie
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Bürgerbüro Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Förderungen bedingen meist einen schriftlichen Antrag. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
In der Regel sind nachfolgende Voraussetzungen zur Antragstellung notwendig.
Der Verein
- hat den Sitz in der Kommune
- ist im Vereinsregister gemeldet.
Verfahrensablauf
- Der Antrag muss schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Förderung, Beihilfe, Gemeinschaft, Kommune, Verein, Unterstützung, Gemeinde, Zuwendungen