Kommunale Förderung für Vereine Bewilligung

    Vereinsförderung beantragen auf Kommunalebene

    In vielen Kommunen können Sie für Ihren Verein finanzielle oder materielle Förderungen erhalten.

    Beschreibung

    Einige Kommunen haben die Möglichkeit Ihre Vereinskultur zu unterstützen und fördern diese. Dies kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen:

    • Finanzielle Förderungen sind z.B. Zuschüsse für Baumaßnahmen oder pro Mitglied
    • Materielle Förderungen sind z.B. die Vergünstigung oder kostenlose Nutzung von Räumlichkeiten oder Sportanlagen

    Die Höhe der Förderung ist individuell.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Greifenstein - Fachbereich 1 - Zentrale Dienste und Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Herborner Straße 38

    35753 Greifenstein

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Pkw-Parkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 40
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: "Alte Post", Herborner Straße, OT Beilstein
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 206
    • Haltestelle: "Westerwaldstraße" Mittelpunktschule, OT Beilstein
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 120/125

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag – Freitag 08:30 – 12:00 Uhr
    Montag u. Dienstag 13:30 – 15:30 Uhr
    Donnerstag 13:30 – 17:30 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Team 1.1 - Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Herborner Straße 38

    35753 Greifenstein

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Pkw-Parkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 40
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: "Alte Post", Herborner Straße, OT Beilstein
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 206
    • Haltestelle: "Westerwaldstraße" Mittelpunktschule, OT Beilstein
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 120/125

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag – Freitag 08:30 – 12:00 Uhr
    Montag u. Dienstag 13:30 – 15:30 Uhr
    Donnerstag 13:30 – 17:30 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Greifenstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Herborner Straße 38

    35753 Greifenstein

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Pkw-Parkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 40
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: "Alte Post", Herborner Straße, OT Beilstein
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 206
    • Haltestelle: "Westerwaldstraße" Mittelpunktschule, OT Beilstein
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 120/125

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag – Freitag 08:30 – 12:00 Uhr
    Montag u. Dienstag 13:30 – 15:30 Uhr
    Donnerstag 13:30 – 17:30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Rollstuhlgerecht zu erreichen sind folgende Ämter: - Renten und Soziales - Melde- und Passamt - Ordnungsamt - Standesamt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Förderungen bedingen meist einen schriftlichen Antrag. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    In der Regel sind nachfolgende Voraussetzungen zur Antragstellung notwendig.

    Der Verein

    • hat den Sitz in der Kommune
    • ist im Vereinsregister gemeldet.

    Verfahrensablauf

    • Der Antrag muss schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
    • Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Zuwendungen, Verein, Gemeinde, Förderung, Kommune, Beihilfe, Unterstützung, Gemeinschaft

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de