Vereinsförderung beantragen auf Kommunalebene
In vielen Kommunen können Sie für Ihren Verein finanzielle oder materielle Förderungen erhalten.
Beschreibung
Einige Kommunen haben die Möglichkeit Ihre Vereinskultur zu unterstützen und fördern diese. Dies kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen:
- Finanzielle Förderungen sind z.B. Zuschüsse für Baumaßnahmen oder pro Mitglied
- Materielle Förderungen sind z.B. die Vergünstigung oder kostenlose Nutzung von Räumlichkeiten oder Sportanlagen
Die Höhe der Förderung ist individuell.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Idstein - Sport- und Vereinswesen
Adresse
Postanschrift
König-Adolf-Platz 2
Postfach
65510 Idstein
Öffnungszeiten
nach vorheriger Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon: +49 6126 78320
E-Mail: joerg.zengler@idstein.de
Kontaktperson
Herr Jörg Zengler
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: +49 6126 78-320
Fax: +49 6126 78-830
E-Mail: joerg.zengler@idstein.de
Gemeinde Idstein - Amt für Soziales, Jugend und Sport
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
nach vorheriger Terminvereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Jörg Zengler
Besucheranschrift
E-Mail: joerg.zengler@idstein.de
Telefon Festnetz: +49 6126 78-320
Fax: +49 6126 78-830
Internet
erforderliche Unterlagen
Förderungen bedingen meist einen schriftlichen Antrag. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
In der Regel sind nachfolgende Voraussetzungen zur Antragstellung notwendig.
Der Verein
- hat den Sitz in der Kommune
- ist im Vereinsregister gemeldet.
Verfahrensablauf
- Der Antrag muss schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Förderung, Beihilfe, Gemeinschaft, Kommune, Verein, Unterstützung, Gemeinde, Zuwendungen