Vereinsförderung beantragen auf Kommunalebene
In vielen Kommunen können Sie für Ihren Verein finanzielle oder materielle Förderungen erhalten.
Beschreibung
Einige Kommunen haben die Möglichkeit Ihre Vereinskultur zu unterstützen und fördern diese. Dies kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen:
- Finanzielle Förderungen sind z.B. Zuschüsse für Baumaßnahmen oder pro Mitglied
- Materielle Förderungen sind z.B. die Vergünstigung oder kostenlose Nutzung von Räumlichkeiten oder Sportanlagen
Die Höhe der Förderung ist individuell.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Eltville am Rhein - Amt für Soziales, Kitas, Sport und Vereine
Adresse
Postanschrift
Schwalbacher Straße 40
Postfach
65343 Eltville am Rhein
(Altes Amtsgericht)
Öffnungszeiten
nach vorheriger Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Thomas Speth
Postanschrift
Schwalbacher Straße 40
65343 Eltville am Rhein
Amt V
Fax: 06123 697-199
Telefon Festnetz: 06123 697-415
E-Mail: vereine@eltville.de
E-Mail: tagespflege@eltville.de
E-Mail: kita@eltville.de
E-Mail: soziales@eltville.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Förderungen bedingen meist einen schriftlichen Antrag. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
In der Regel sind nachfolgende Voraussetzungen zur Antragstellung notwendig.
Der Verein
- hat den Sitz in der Kommune
- ist im Vereinsregister gemeldet.
Verfahrensablauf
- Der Antrag muss schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Unterstützung, Gemeinschaft, Gemeinde, Verein, Zuwendungen, Beihilfe, Kommune, Förderung