Vereinsförderung beantragen auf Kommunalebene
In vielen Kommunen können Sie für Ihren Verein finanzielle oder materielle Förderungen erhalten.
Beschreibung
Einige Kommunen haben die Möglichkeit Ihre Vereinskultur zu unterstützen und fördern diese. Dies kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen:
- Finanzielle Förderungen sind z.B. Zuschüsse für Baumaßnahmen oder pro Mitglied
- Materielle Förderungen sind z.B. die Vergünstigung oder kostenlose Nutzung von Räumlichkeiten oder Sportanlagen
Die Höhe der Förderung ist individuell.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Steinbach - Amt 1.1 - Abteilung Innere Verwaltung, Personal und Organisationsmanagement
Adresse
Postanschrift
Gartenstraße 20
Postfach
61449 Steinbach (Taunus)
(Rathaus)
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: hauptamt@stadt-steinbach.de
Kontaktperson
Frau Simone Färber
Postanschrift
Gartenstraße 20
61449 Steinbach (Taunus)
E-Mail: simone.faerber@stadt-steinbach.de
Telefon Festnetz: 06171 700013
Fax: 06171 70009013
erforderliche Unterlagen
Förderungen bedingen meist einen schriftlichen Antrag. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
In der Regel sind nachfolgende Voraussetzungen zur Antragstellung notwendig.
Der Verein
- hat den Sitz in der Kommune
- ist im Vereinsregister gemeldet.
Verfahrensablauf
- Der Antrag muss schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Förderung, Beihilfe, Gemeinschaft, Kommune, Verein, Unterstützung, Gemeinde, Zuwendungen