Vereinsförderung beantragen auf Kommunalebene
In vielen Kommunen können Sie für Ihren Verein finanzielle oder materielle Förderungen erhalten.
Beschreibung
Einige Kommunen haben die Möglichkeit Ihre Vereinskultur zu unterstützen und fördern diese. Dies kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen:
- Finanzielle Förderungen sind z.B. Zuschüsse für Baumaßnahmen oder pro Mitglied
- Materielle Förderungen sind z.B. die Vergünstigung oder kostenlose Nutzung von Räumlichkeiten oder Sportanlagen
Die Höhe der Förderung ist individuell.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Grävenwiesbach - Haupt- und Personalamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00 Uhr
- Dienstag: 14:00 - 18:00 Uhr
- Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr
- Donnerstag: keine Sprechzeiten
- Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Grävenwiesbach
Empfänger: Gemeinde Grävenwiesbach
IBAN: DE11 5006 9345 0000 0516 75
BIC: GENODE51GWB
Bankinstitut: Raiffeisenbank Grävenwiesbach eG
Gemeinde Grävenwiesbach
Empfänger: Gemeinde Grävenwiesbach
IBAN: DE69 5019 0000 0002 1260 01
BIC: FFVBDEFFXXX
Bankinstitut: Frankfurter Volksbank eG
Gemeinde Grävenwiesbach
Empfänger: Gemeinde Grävenwiesbach
IBAN: DE50 5105 0015 0304 0005 70
BIC: NASSDE55XXX
Bankinstitut: Nassauische Sparkasse
Gemeinde Grävenwiesbach
Empfänger: Gemeinde Grävenwiesbach
IBAN: DE91 5125 0000 0072 0000 48
BIC: HELADEF1TSK
Bankinstitut:
Stichwörter
Bürgermeister, Hauptamt, Personal, Personalamt, Personalverwaltung, Zentrale Dienste
erforderliche Unterlagen
Förderungen bedingen meist einen schriftlichen Antrag. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
In der Regel sind nachfolgende Voraussetzungen zur Antragstellung notwendig.
Der Verein
- hat den Sitz in der Kommune
- ist im Vereinsregister gemeldet.
Verfahrensablauf
- Der Antrag muss schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Förderung, Beihilfe, Gemeinschaft, Kommune, Verein, Unterstützung, Gemeinde, Zuwendungen