Tier abgeben im Tierheim
Sie können die artgerechte Haltung Ihres Haustieres nicht mehr sichern? Dann können Sie Ihr Haustier in einem Tierheim abgeben.
Beschreibung
Wenn Sie ein Tier abgeben möchten, können Sie dies in einem Tierheim in Ihrer Nähe tun. Sie können ein Tierheim auch informieren, wenn Sie ein herrenloses Tier gefunden haben.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem Tierheim.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Für Linsengericht wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Verfahrensablauf
- Wenden Sie sich an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Diese gibt Ihnen Auskünfte zu Tierheimen in der Region.
- Rufen Sie das gewünschte Tierheim an, und fragen Sie, ob Platz für das Tier vorhanden ist.
- Als Besitzer geben Sie das Tier in der Regel persönlich ab.
Hinweise für Linsengericht: Spezielle Hinweise für Gemeindeverwaltung Linsengericht
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
herrenloses Tier, Tierasyl, Katze, Tier abgeben, Hund abgeben, Hund aussetzen, Kaninchen