Abgeschlepptes Fahrzeug abholen
Wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde, dann können Sie es wieder abholen.
Beschreibung
Ein bereits abgeschlepptes Fahrzeug können Sie auch wieder auslösen. Hierzu wenden Sie sich an die entsprechende Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder an die zuständigen Polizeidienststelle, um den Abstellort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen.
Zur Vermeidung weiterer Kosten für die Verwahrung sollten Sie Ihr Fahrzeug schnellstmöglich abholen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Fuldatal - Ordnung, Verkehr, Wahlen, Forst (Fachgebiet 3.1)
Adresse
Postanschrift
Am Rathaus 9
34233 Fuldatal
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 15:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 15:00 Uhr
Kontaktperson
Herr Marcel Kahl
Postanschrift
Am Rathaus 9
34233 Fuldatal
Telefon Festnetz: +49 561 9818-1302
Fax: +49 561 9818-2009
E-Mail: ordnungsamt@fuldatal.de
Frau Jenny Petz
Postanschrift
Am Rathaus 9
34233 Fuldatal
Fax: +49 561 9818-2009
Telefon Festnetz: +49 561 9818-1301
E-Mail: ordnungsamt@fuldatal.de
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Passer-satzpapiere für ausländische Staatsangehörige)
- Zulassungsbescheinigung Teil 1
Voraussetzungen
Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt und sichergestellt.
Kosten
Für den Abschleppvorgang entstehen in der Regel Kosten.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Dauerparker, Autoknast, Kfz-Verwahrplatz, Falschparker abschleppen, Falsch abgestellte Fahrzeuge, Fahrzeug-Verwahrplatz