Abgeschlepptes Fahrzeug abholen
Wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde, dann können Sie es wieder abholen.
Beschreibung
Ein bereits abgeschlepptes Fahrzeug können Sie auch wieder auslösen. Hierzu wenden Sie sich an die entsprechende Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder an die zuständigen Polizeidienststelle, um den Abstellort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen.
Zur Vermeidung weiterer Kosten für die Verwahrung sollten Sie Ihr Fahrzeug schnellstmöglich abholen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Schotten - Ordnungsabteilung
Adresse
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Kontakt
Kontaktperson
Herr Christian Plößer
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Telefon Festnetz: 06044 66-32
E-Mail: c.ploesser@schotten.de
Frau Anne-Katrin Radmacher
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Telefon Festnetz: 06044 66-37
E-Mail: a.radmacher@schotten.de
Herr Artur Ruppel
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Fax: 06044 66-89
Telefon Festnetz: 06044 66-30
E-Mail: a.ruppel@schotten.de
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Passer-satzpapiere für ausländische Staatsangehörige)
- Zulassungsbescheinigung Teil 1
Voraussetzungen
Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt und sichergestellt.
Kosten
Für den Abschleppvorgang entstehen in der Regel Kosten.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Falschparker abschleppen, Autoknast, Dauerparker, Kfz-Verwahrplatz, Falsch abgestellte Fahrzeuge, Fahrzeug-Verwahrplatz