abgeschleppte Fahrzeuge Herausgabe
    99108008152000

    Abgeschlepptes Fahrzeug abholen

    Wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde, dann können Sie es wieder abholen.

    Beschreibung

    Ein bereits abgeschlepptes Fahrzeug können Sie auch wieder auslösen. Hierzu wenden Sie sich an die entsprechende Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder an die zuständigen Polizeidienststelle, um den Abstellort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen.

    Zur Vermeidung weiterer Kosten für die Verwahrung sollten Sie Ihr Fahrzeug schnellstmöglich abholen.

    Hinweise für Wetzlar: Abgeschlepptes Fahrzeug abholen

    Für WETZLAR gilt:

    Kontakt

    1. Ansprechpartner: Einsatzleitung der Stadtpolizei
      Erreichbarkeit: montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr; freitags von 8 bis 13 Uhr
      Telefonnummer: 06441/99-3230
    2. Ansprechpartner: Polizeistation Wetzlar
      Erreichbarkeit: rund um die Uhr
      Telefonnummer: 06441/99180

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadtpolizei

    Beschreibung

    Die Stadtpolizei erledigt gefahrenabwehrrechtliche Aufgaben, die dem Ordnungsamt als Gefahrenabwehrbehörde (Verwaltungs- und Ordnungsbehörde) per Gesetz oder Verordnung übertragen wurden.

    Hierbei werden Ordnungswidrigkeiten und Straftaten (im Erstzugriff) verfolgt.

    Des Weiteren übt die Stadtpolizei das Hausrecht für die städtischen Liegenschaften aus.

    Weitere Einzelheiten zu den Aufgaben und Befugnissen der Stadtpolizei können Sie in der Rubrik „Downloads/Links“ einsehen.

    In dringenden Fällen der Gefahrenabwehr sowie bei der Feststellung von Straftaten wenden Sie sich bitte direkt an die Einsatzleitstelle der Polizei unter der Rufnummer 110 oder an die Wache der Polizeistation Wetzlar unter der Rufnummer 06441/918-110.

    Nutzen Sie gerne auch die Onlinewache der Polizei Hessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Leitz-Straße 30

    35578 Wetzlar

    Kontakt speichern

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8-12 Uhr
    Donnerstag: 14-16 Uhr

    Stichwörter

    Ordnungspolizei,Stadtpolizei

    Version

    Technisch geändert am 07.10.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Passer-satzpapiere für ausländische Staatsangehörige) •
    • Zulassungsbescheinigung Teil 1

    Voraussetzungen

    Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt und sichergestellt.

    Kosten

    Für den Abschleppvorgang entstehen in der Regel Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch erstellt am 25.08.2022

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Dauerparker, Falsch abgestellte Fahrzeuge, Kfz-Verwahrplatz, Autoknast, Falschparker abschleppen, Fahrzeug-Verwahrplatz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019