Abgeschlepptes Fahrzeug abholen
Wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde, dann können Sie es wieder abholen.
Beschreibung
Ein bereits abgeschlepptes Fahrzeug können Sie auch wieder auslösen. Hierzu wenden Sie sich an die entsprechende Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder an die zuständigen Polizeidienststelle, um den Abstellort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen.
Zur Vermeidung weiterer Kosten für die Verwahrung sollten Sie Ihr Fahrzeug schnellstmöglich abholen.
Hinweise für Wetzlar: Abgeschlepptes Fahrzeug abholen
Für WETZLAR gilt:
Kontakt
- Ansprechpartner: Einsatzleitung der Stadtpolizei
Erreichbarkeit: montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr; freitags von 8 bis 13 Uhr
Telefonnummer: 06441/99-3230 - Ansprechpartner: Polizeistation Wetzlar
Erreichbarkeit: rund um die Uhr
Telefonnummer: 06441/99180
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadtpolizei
Beschreibung
Die Stadtpolizei erledigt gefahrenabwehrrechtliche Aufgaben, die dem Ordnungsamt als Gefahrenabwehrbehörde (Verwaltungs- und Ordnungsbehörde) per Gesetz oder Verordnung übertragen wurden.
Hierbei werden Ordnungswidrigkeiten und Straftaten (im Erstzugriff) verfolgt.
Des Weiteren übt die Stadtpolizei das Hausrecht für die städtischen Liegenschaften aus.
Weitere Einzelheiten zu den Aufgaben und Befugnissen der Stadtpolizei können Sie in der Rubrik „Downloads/Links“ einsehen.
In dringenden Fällen der Gefahrenabwehr sowie bei der Feststellung von Straftaten wenden Sie sich bitte direkt an die Einsatzleitstelle der Polizei unter der Rufnummer 110 oder an die Wache der Polizeistation Wetzlar unter der Rufnummer 06441/918-110.
Nutzen Sie gerne auch die Onlinewache der Polizei Hessen.
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8-12 Uhr
Donnerstag: 14-16 Uhr
Stichwörter
Ordnungspolizei,Stadtpolizei
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Passer-satzpapiere für ausländische Staatsangehörige) •
- Zulassungsbescheinigung Teil 1
Voraussetzungen
Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt und sichergestellt.
Kosten
Für den Abschleppvorgang entstehen in der Regel Kosten.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Dauerparker, Falsch abgestellte Fahrzeuge, Kfz-Verwahrplatz, Autoknast, Falschparker abschleppen, Fahrzeug-Verwahrplatz