abgeschleppte Fahrzeuge Herausgabe

    Abgeschlepptes Fahrzeug abholen

    Wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde, dann können Sie es wieder abholen.

    Beschreibung

    Ein bereits abgeschlepptes Fahrzeug können Sie auch wieder auslösen. Hierzu wenden Sie sich an die entsprechende Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder an die zuständigen Polizeidienststelle, um den Abstellort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen.

    Zur Vermeidung weiterer Kosten für die Verwahrung sollten Sie Ihr Fahrzeug schnellstmöglich abholen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Eltville am Rhein - Ordnungspolizei

    Adresse

    Postanschrift

    Rheingauer Straße 41

    Postfach

    65343 Eltville am Rhein

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr

    Montag und Donnerstag von 15.00 bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Passer-satzpapiere für ausländische Staatsangehörige)
    • Zulassungsbescheinigung Teil 1

    Voraussetzungen

    Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt und sichergestellt.

    Kosten

    Für den Abschleppvorgang entstehen in der Regel Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Falsch abgestellte Fahrzeuge, Kfz-Verwahrplatz, Autoknast, Dauerparker, Falschparker abschleppen, Fahrzeug-Verwahrplatz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English