Abgeschlepptes Fahrzeug abholen
Wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde, dann können Sie es wieder abholen.
Beschreibung
Ein bereits abgeschlepptes Fahrzeug können Sie auch wieder auslösen. Hierzu wenden Sie sich an die entsprechende Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder an die zuständigen Polizeidienststelle, um den Abstellort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen.
Zur Vermeidung weiterer Kosten für die Verwahrung sollten Sie Ihr Fahrzeug schnellstmöglich abholen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Eltville am Rhein - Ordnungspolizei
Adresse
Postanschrift
Rheingauer Straße 41
Postfach
65343 Eltville am Rhein
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Montag und Donnerstag von 15.00 bis 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06123 697-465
Telefax: 06123 697-499
E-Mail: ordnungspolizei@eltville.de
E-Mail: verwarnungen@eltville.de
Kontaktperson
Herr Jürgen Krein
Herr Benjamin Krimmel
Hausanschrift
Fax: 06123 697-499
E-Mail: ordnungspolizei@eltville.de
Telefon Festnetz: 06123 697-465
E-Mail: info@eltville.de
Herr Oguz Oymak
Hausanschrift
E-Mail: info@eltville.de
E-Mail: ordnungspolizei@eltville.de
Telefon Festnetz: 06123 697-465
Fax: 06123 697-499
Herr Michael Schiebel
Herr Mike Tomani
Internet
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Passer-satzpapiere für ausländische Staatsangehörige) •
- Zulassungsbescheinigung Teil 1
Voraussetzungen
Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt und sichergestellt.
Kosten
Für den Abschleppvorgang entstehen in der Regel Kosten.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Dauerparker, Autoknast, Fahrzeug-Verwahrplatz, Falsch abgestellte Fahrzeuge, Falschparker abschleppen, Kfz-Verwahrplatz