Abgeschlepptes Fahrzeug abholen
Wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde, dann können Sie es wieder abholen.
Beschreibung
Ein bereits abgeschlepptes Fahrzeug können Sie auch wieder auslösen. Hierzu wenden Sie sich an die entsprechende Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder an die zuständigen Polizeidienststelle, um den Abstellort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen.
Zur Vermeidung weiterer Kosten für die Verwahrung sollten Sie Ihr Fahrzeug schnellstmöglich abholen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Kurzzeitparkplatz für 30 Minuten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Kurzzeitparkplätze
Anzahl der Stellplätze: 8
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Verwaltung (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):
Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr
Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich:
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr
Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.
Kontakt
Internet
Stichwörter
Allgemeine Ordnung, Allgemeine Sicherheit, Ordnung, Straßenverkehr, Straßenverkehrsbehörde
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Passer-satzpapiere für ausländische Staatsangehörige) •
- Zulassungsbescheinigung Teil 1
Voraussetzungen
Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt und sichergestellt.
Kosten
Für den Abschleppvorgang entstehen in der Regel Kosten.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Dauerparker, Autoknast, Fahrzeug-Verwahrplatz, Falsch abgestellte Fahrzeuge, Falschparker abschleppen, Kfz-Verwahrplatz