Abgeschlepptes Fahrzeug abholen
Wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde, dann können Sie es wieder abholen.
Beschreibung
Ein bereits abgeschlepptes Fahrzeug können Sie auch wieder auslösen. Hierzu wenden Sie sich an die entsprechende Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder an die zuständigen Polizeidienststelle, um den Abstellort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen.
Zur Vermeidung weiterer Kosten für die Verwahrung sollten Sie Ihr Fahrzeug schnellstmöglich abholen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Hanau - Stadtpolizei
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit
Montag-Samstag 6:30 Uhr-21:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06181 295-1900
E-Mail: stadtpolizei@hanau.de
Stadt Hanau - Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Eine persönliche Vorsprache in der Straßenverkehrsbehörde ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Der frühere Sprechtag am Mittwoch findet nicht statt.
Kontakt
E-Mail: VerkehrsbehoerdeStadt@Hanau.de
E-Mail: verwarngeldstelle@hanau.de
Stichwörter
Straßenverkehr, Straßenverkehrsbehörde, Verkehrsüberwachung
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Passer-satzpapiere für ausländische Staatsangehörige) •
- Zulassungsbescheinigung Teil 1
Voraussetzungen
Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt und sichergestellt.
Kosten
Für den Abschleppvorgang entstehen in der Regel Kosten.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Dauerparker, Autoknast, Fahrzeug-Verwahrplatz, Falsch abgestellte Fahrzeuge, Falschparker abschleppen, Kfz-Verwahrplatz