Abgeschlepptes Fahrzeug abholen
Wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde, dann können Sie es wieder abholen.
Beschreibung
Ein bereits abgeschlepptes Fahrzeug können Sie auch wieder auslösen. Hierzu wenden Sie sich an die entsprechende Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder an die zuständigen Polizeidienststelle, um den Abstellort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen.
Zur Vermeidung weiterer Kosten für die Verwahrung sollten Sie Ihr Fahrzeug schnellstmöglich abholen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Steinbach - Amt 1.2 - Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnungsamt
Adresse
Postanschrift
Gartenstraße 20
Postfach
61449 Steinbach (Taunus)
(Rathaus)
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@stadt-steinbach.de
Kontaktperson
Herr Norman Mair
Postanschrift
Gartenstraße 20
61449 Steinbach (Taunus)
Rathaus
Fax: 06171 70009092
Telefon Festnetz: 06171 700092
E-Mail: norman.mair@stadt-steinbach.de
Frau Beate Moog
Postanschrift
Gartenstraße 20
61449 Steinbach (Taunus)
Rathaus
Fax: 06171 70009092
Telefon Festnetz: 06171 700092
E-Mail: beate.moog@stadt-steinbach.de
Herr Florian Reuß
Postanschrift
Gartenstraße 20
61449 Steinbach (Taunus)
Rathaus
Telefon Festnetz: 06171 700092
Fax: 06171 70009092
E-Mail: florian.reuss@stadt-steinbach.de
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Passer-satzpapiere für ausländische Staatsangehörige)
- Zulassungsbescheinigung Teil 1
Voraussetzungen
Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt und sichergestellt.
Kosten
Für den Abschleppvorgang entstehen in der Regel Kosten.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Falsch abgestellte Fahrzeuge, Kfz-Verwahrplatz, Autoknast, Dauerparker, Falschparker abschleppen, Fahrzeug-Verwahrplatz