Abgeschlepptes Fahrzeug Auskunft erhalten
Ihr Auto wurde behördlich abgeschleppt. Hier erfahren Sie mehr zum weiteren Fortgang.
Beschreibung
Das Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen wird auch als "Umsetzung" bezeichnet. Fahrzeuge werden abgeschleppt, wenn konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen und dadurch insbesondere Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen zu befürchten sind.
Zuständigkeit
Um den neuen Standort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen, wenden Sie sich an Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Fuldatal - Ordnung, Verkehr, Wahlen, Forst (Fachgebiet 3.1)
Adresse
Postanschrift
Am Rathaus 9
34233 Fuldatal
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 15:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 15:00 Uhr
Kontaktperson
Herr Marcel Kahl
Postanschrift
Am Rathaus 9
34233 Fuldatal
Telefon Festnetz: +49 561 9818-1302
Fax: +49 561 9818-2009
E-Mail: ordnungsamt@fuldatal.de
Frau Jenny Petz
Postanschrift
Am Rathaus 9
34233 Fuldatal
Fax: +49 561 9818-2009
Telefon Festnetz: +49 561 9818-1301
E-Mail: ordnungsamt@fuldatal.de
erforderliche Unterlagen
Identitätsnachweis
Voraussetzungen
Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt.
Kosten
In der Regel fallen für das Abschleppen eines Fahrzeugs Kosten an. Diese variieren.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Fahrzeug, Kfz-Umsetzung, Pkw, Falschparker, Busspur, Transporter, Umsetzung, Diebstahl, Auto, Verbringung, Kfz, Halteverbot, Abschleppen, Kraftfahrzeug, Versetzung, Entfernung von Fahrzeugen, Motorrad, Unfall, Haltestelle